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Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung der Best Holding

Barrierefreiheitserklärung für Best

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der https://autohaus-best.de/ veröffentlichten Website der Autohaus Best GmbH.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf

einer am 18.06.2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar:

·        Fehlende oder unzureichende Alternativtexte bei Bildern

·        Unzureichender Farbkontrast bei Texten und Bedienelementen

·        Fehlende Link‑/Button‑Beschriftungen

·        Fehlende semantische HTML-Struktur und ARIA‑Rollen

·        Fehlerhafte oder uneinheitliche Überschriftenstruktur

 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei

Die Abschnitte Startseite/Header-Bereich, Bilder und Icons, Navigation und Buttons, Footer  und allgemeine Seitenstruktur sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach § 12a Absatz 6 BGG vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.

 

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind bis 01.11.2025 geplant:

·        Alt-Texte ergänzen

·        Farbkontraste anpassen

·        Buttons und Links verständlich beschriften

·        Semantische HTML5-Struktur und ARIA-Rollen verwenden

·        Überschriftenstruktur logisch und hierarchisch aufbauen

 

Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert:

·        Aufnahme der Barrierefreiheit in unsere Leitbild-Erklärung.

·        Berücksichtigung der Barrierefreiheit in allen internen Richtlinien.

 

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 18.06.2025 erstellt und zuletzt am 23.06.2025 aktualisiert.


Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter barrierefreiheit@avemo-group.de an.


Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.